1. Wie vertritt der AVR die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsleitung?
Grundlage der Sozialpartnerschaft ist die Grundsatzvereinbarung und das Bundesgesetz über die Information und Mitsprache derArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz, MWG).
Der AVR vertritt die arbeitnehmerpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen aller EAV-Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsleitung (Mitarbeitende im Einzelarbeitsvertrag, inkl. Mitarbeitende der affiliierten Gesellschaften).
Das erklärte Ziel des AVR ist es, dass die Sozialpartnerschaft in einer konstruktiven Art und mit gegenseitigem Respekt gelebt wird.
Der AVR:
- steht in regelmässigem Kontakt sowohl mit der Personalabteilung als auch direkt mit Konzernleitungsmitgliedern und anderen Linienverantwortlichen
- diskutiert arbeitnehmerrelevante, wirtschaftliche und soziale Themen
- bringt die Anliegen der Mitarbeitenden vor
- praktiziert aktive Sozialpartnerschaft und macht konkrete Vorschläge zu ihrer Verbesserung
- vertritt die Interessen der Roche-Mitarbeitenden bei den jährlichen Lohnverhandlungen;
- erarbeitet als Mitglied des Stiftungsrates Regelungen bezüglich sozialpartnerschaftlicher Aspekte wie Pensionskasse, Mitarbeitergewinnbeteiligung usw.
- diskutiert bei Reorganisationen die Auswirkungen auf die Mitarbeitenden und handelt mit der Geschäftsleitung Sozialpläne aus.
2. Wie kann der AVR bei Problemen am Arbeitsplatz helfen?
- Die Standortvertreter stehen den Mitarbeitenden als primäre Ansprechpartner zur Verfügung.
- Mit Einverständnis der Mitarbeitenden vertritt der AVR die Interessen der Betroffenen bei den Führungskräften und P&C.
- Bei Bedarf kann der AVR interne (z.B. Sozialdienst, Betriebsärztlicher Dienst, Rechtsabteilung) oder externe Beratung beiziehen.
3. Wie engagiert sich der AVR arbeitnehmerpolitisch?
Der AVR beobachtet das wirtschaftliche und soziale Umfeld. Er befasst sich primär mit folgenden Themen:
- Standortsicherung
- Salärpolitik
- Mitarbeiterfreundliche Arbeitszeitmodelle
- Gedankenaustausch mit anderen Arbeitnehmer-Organisationen
4. In welchen Gremien ist der AVR vertreten?
Der AVR-Vorstand nominiert Vertreter/Vertreterinnen in verschiedene Gremien, wie z. B.
- Stiftungsräte der Pensionskassen
- Anlagenkommission
- Ida Barell Stiftung
- Vorschlagsprüfungskommission
- KGU (Kommission für betrieblichen Umwelt- und Gesundheitsschutz)
5. Mit wem pflegt der AVR ausserdem Kontakte?
- Der AVR arbeitet mit der Arbeiterkommission (AK) zusammen und pflegt zu Arbeitnehmerorganisationen anderer Firmen Kontakte.
- Der AVR-Präsident ist Mitglied des Roche Europa Forums (Vereinigung aller Arbeitnehmervertretungen der europäischen Roche-Gesellschaften).
6. Wie informiert der AVR?
Der AVR berichtet regelmässig über seine Tätigkeiten und Absichten und kommentiert aktuelle Themen mit:
- dem offiziellen Publikations-Organ: AVR-Newsletter
- der AVR-Homepage im Internet: www.avr.ch
- Informationsveranstaltungen
- der Generalversammlung
7. Was bietet der AVR sonst noch?
Der AVR erbringt attraktive Dienstleistungen für seine Mitglieder, und zwar von der persönlichen Beratung über allgemeine Informationen, kommerzielle Vergünstigungen bis hin zu verschiedenen geselligen und kulturellen Anlässen.
8. Wie organisiert sich der AVR-Vorstand?
Der Vorstand trifft sich zu regelmässigen Sitzungen. Er bildet Ressorts und Arbeitsgruppen, die von dazu bestimmten Vorstandsmitgliedern betreut werden. Der geschäftsführende Vorstand erledigt die dringenden Tagesgeschäfte.
Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.